Informationen zur Einwilligung zur Verwendung von Foto-, Screenshot- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltungen (z. B. Workshops, Online-Workshops, Netzwerkveranstaltungen) des TalentKolleg Ruhr Oberhausen (Altmarkt 1, 46045 Oberhausen) können nach vorheriger Ankündigung Foto- und Videoaufnahmen (bei Online-Veranstaltungen auch Screenshots) angefertigt werden.

Diese Bilderzeugnisse können nach vorheriger Absprache zusätzlich öffentlich genutzt werden und an folgender Stelle im Internet/Intranet veröffentlicht werden:

  • – innerhalb dieses Webauftritts des TalentKolleg Ruhr Oberhausen (www.tkr-oberhausen.de) und
  • – auf sozialen Medien (Instagram, Facebook) des TalentKolleg Ruhr Oberhausen
  • – im Rahmen der Talentförderung der Hochschule Ruhr West (z. B. auf der Website des Talentscoutings: www.levelup.nrw) und
  • – auf sozialen Medien (Instagram, Facebook) der Talentförderung/des Talentscoutings der Hochschule Ruhr West, sowie
  • – auf der Website der Hochschule Ruhr West (www.hochschule-ruhr-west.de), dem HRW-Portal und
  • – den sozialen Medien der Hochschule Ruhr West (Instagram, Facebook), sowie
  • – auf der Website der Stadt Oberhausen (www.oberhausen.de) und
  • – den sozialen Medien der Stadt Oberhausen (Instagram, Facebook).

Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen, wobei die unten dargelegte Maßgabe gilt. Die Einwilligung wird nach Artikel 7 Abs. 1 der EU-DSGVO bei der/dem Verantwortlichen (Fachbereich, Dezernat, Stabsstelle) aufbewahrt, um der gesetzlichen Nachweispflicht nachzukommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fotos sowie veröffentlichtes Gedankengut und Aussagen im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und Interviews weiterverwenden oder anderen Personen weitergeben.

Die Einwilligung wird entweder mit der Online-Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung durch anklicken der entsprechenden Auswahl (Opt-In-Verfahren) oder während der Veranstaltung durch Unterzeichnung einer Einverständniserklärung erteilt. Die Einwilligung kann verweigert und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.