Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte

Wir legen großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten. Da ihr Kind zum Zeitpunkt der Anmeldung zu den Qualifizierungskursen noch nicht 16 Jahre alt ist, möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass währen der Teilnahme bestimmte Informationen erfasst und gespeichert werden. Damit Ihr Kind an den Angeboten des TalentKolleg Ruhr Oberhausen teilnehmen kann, müssen Sie uns Ihr Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten Ihres Kindes gemäß §4 DSG NRW erteilen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, den Zweck der Datenerhebung und was mit den Daten Ihres Kindes geschieht

Warum wir Ihr Einverständnis brauchen:

Um unsere Qualifizierungskurse, Workshops, Ferienakademien und eine nachhaltige persönliche Beratung und Begleitung in der Talentförderung langfristig zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass wir einzelne personenbezogene Daten Ihres Kindes gemäß §4 DSG NRW speichern. Wir verwenden diese Daten beispielsweise, um unsere Angebote so zu planen, dass Ihr Kind den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen kann, oder um sie weiter zu verbessern.

Aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze ist es wichtig, dass wir Sie erst um Erlaubnis bitten, bevor wir Daten Ihres Kindes speichern. Dabei gehen Sie keinen Vertrag ein und verpflichten sich nicht. Die Teilnahme Ihres Kindes an unseren Angeboten bleibt immer freiwillig!

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie sich gerne persönlich an die Mitarbeitenden im TalentKolleg Ruhr Oberhausen wenden oder eine E-Mail schreiben.

Diese Daten speichern wir:

  • personenbezogene Daten (z. B. Name, PLZ, Wohnort, Schule)
  • statistische Daten (z. B. Geschlecht, Migrationshintergrund, Bildungshintergrund)
  • Angaben zum Leistungsstand in einzelnen Fächern
  • Gesprächsnotizen (z. B. Angaben wie Schulleistungen, persönlichen Stärken/Wünsche, Lebensplanung und -umfeld, Vereinbarungen zu nächsten Schritten und Informationen über den Teilnahmeverlauf beim TalentKolleg)
  • Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)

So gehen wir mit den Daten um:

  • Auskunft über gespeicherte Daten: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, nachzufragen, welche Daten wir von Ihrem Kind gespeichert haben.
  • Widerspruch und Löschung: Sie können jederzeit der Speicherung widersprechen und die Löschung der Daten Ihres Kindes veranlassen.
  • Automatische Löschung: Wir löschen die Daten Ihres Kindes automatisch spätestens zwei Jahre nach dem letzten Kontakt. Dies kann beispielsweise eine Kurs- oder Workshopteilnahme, ein Beratungsgespräch, ein Telefonat, eine E-Mail oder ein Messenger-Kontakt sein.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Die Daten Ihres Kindes werden nicht an Dritte weitergegeben und können nur von den Mitarbeitenden des TalentKolleg Ruhr eingesehen werden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.